Entdecken Sie hier die aktuellen Angebote Ihrer BMW Niederlassung, ob zu Neuwagen, Gebrauchtwagen, Services oder weiteren Aktionen. Es erwarten Sie attraktive Konditionen, unsere neusten Angebote und Deals, Servicehighlights und vieles mehr.

 

Der BMW X5. Jetzt leasen.

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Jetzt bei uns.

Vergünstigte Dienstwagenbesteuerung.shared-16 Jetzt für viele elektrifizierte BMW.

 

Gebrauchte BMW Elektrofahrzeuge komfortable leasen. Alle Modelle ab 24 Monate und mit flexiblen Laufzeiten ab 5.000 KM p.a. verfügbar.

BMW iX3: Energieverbrauch kombiniert: 18,0 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A

Sichern Sie sich Ihren neuen BMW Jungen Gebrauchten mit einem attraktiven Zusatzangebot Ihrer Wahl.shared-48

BMW Premium Selection.

1 Ihr BMW Partner gewährt Ihnen über die gesetzlichen Mängelrechte hinaus eine BMW Premium Selection Garantie. Mehr dazu unter www.bmw.de/premiumselection oder bei uns als teilnehmenden BMW Premium Selection Partner. Abbildung zeigt Sonderausstattung.

 

Die BMW Elektrofahrzeugflotte.

BMW iX3 Pflichtangaben gemäß Pkw-EnVKV nach WLTP: Energieverbrauch kombiniert: 18 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A 

 

Original BMW Herbst- und Winterzubehör.

BMW M Performance Parts. Erhältlich für das neue BMW M4 Coupé und viele weitere Modelle.

BMW M4 Coupé: Pflichtangaben gemäß Pkw-EnVKV nach WLTP: Energieverbrauch kombiniert: 10,1–10l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 230–228g/km; CO2-Klasse: G

 

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Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Nur gültig bei Kauf, Finanzierung, Leasing von ausgewählten BMW Jungen Gebrauchten Aktionsfahrzeugen der teilnehmenden BMW AG Niederlassungen Deutschland.
Angebot gültig bis zum 31.12.2024 bzw. solange der Vorrat reicht und bei Zulassung bis zum 31.12.2024.
Die Zusatzangebote sind nicht bar auszahlbar und nicht verrechenbar mit anderen Aktionen. Folgende Zusatzangebote stehen zur Auswahl: Überzahlung Ihres Gebrauchten i.H. von 1.000,– EUR bis 2500,– EUR**; Teile und Zubehör i.H. von 750,– EUR ; BMW Service Inclusive i.H. von 750,– EUR; Anrechenbar auf die Finanzierung i.H. von 750,– EUR. **Das angebotene Fahrzeug ist die Basis für die Höhe der Inzahlungnahmeprämie. Inzahlungnahmeprämie für 1er, 2er, X1, X2, Z4: 1.000,– EUR; Inzahlungnahmeprämie für 3er, 4er, i4, 5er, i5, X3, X4: 1.500 EUR; Inzahlungnahmeprämie für 6er, 7er, 8er, X5, X6, X7, XM, iX: 2.000 EUR; Ist das angebotene Fahrzeug ein BEV oder PHEV so kann der Gruppenwert um 500,– EUR erhöht werden. Voraussetzung für die Inzahlungnahmeprämie ist der Ankauf eines auf den Käufer/in zugelassenen Fahrzeugs durch die jeweilige BMW AG Niederlassung Deutschland. Alle Preise inkl. MwST.

 

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung) überlassen wurde.